an die Völker der Welt durch das Universale Haus der Gerechtigkeit
Im Seinem Heiligstes Buch hat Bahá'u'lláh das Universale Haus der Gerechtigkeit als die höchste Institution der zukünftigen Bahá'i-Welt vorgesehen. Er hat das Universale Haus der Gerechtigkeit für Fragen, die nicht in den Bahá'i-Schriften behandelt worden sind, mit gesetzgebender Gewalt ausgestattet.Dieses höchste Gremium der Bahá'i, das aus neun Mitgliedern besteht, wird alle fünf Jahre demokratisch durch die Mitglieder der derzeit 167 Nationalen Geistigen Räten gewählt. Das erste Universale Haus der Gerechtigkeit wurde im Jahre 1963 gewählt.
Das Baha'i-Bündnis kennzeichnet einen Durchbruch in der Religionsgeschichte, in dem ein Religionsstifter zum ersten Mal unmißverständlich die Frage der autorisierten Auslegung Seiner Lehre klärte und die legitime Ausübung von bestimmten Autoritäten festlegte.
Die Hauptfrage, die es zu lösen gilt, lautet, wie die heutige Welt mit ihrem tiefsitzenden Konfliktstrukturen in eine Welt verwandelt werden kann, in der Eintracht und Zusammenarbeit vorherrschen.
Die Weltordnung läßt sich nur auf das unerschütterliche Bewußtsein von der Einheit der Menschheit gründen, eine geistige Wahrheit, die alle Humanwissenschaften bestätigen. Antropologie, Physiologie und Psychologie kennen nur eine Gattung Mensch, wenngleich unendlich mannigfaltig in den sekundären Aspekten des Lebens. Wer diese Wahrheit anerkennt, muß vorurteilsfrei werden. Vorurteile jeglicher Art müssen abgelegt werden: Vorurteile der Rasse, Klasse, Hautfarbe, Religion, Nation, des Geschlechts, des Lebenstandards, alles, was Menschen ermöglicht, sich anderen überlegen zu dünken.
Die Anerkennung der Einheit der Menschheit ist die erste, grundlegende Voraussetzung für die Neuordnung und rechtliche Gestaltung der Welt als ein Land, als die Heimat der Menschheit. Die weltweite Annahme dieses geistigen Grundsatzes ist wesentlich für jeden tauglichen Versuch, den Weltfrieden zu errichten. Der Grundsatz muß daher weltweit verkündet, in den Schulen gelehrt und in jedem Land beharrlich zur Geltung gebracht werden, als Vorbereitung auf den durch ihn bedingten organischen Wandel der Gesellschaftsstruktur. ( Universale Haus der Gerechtigkeit, Friedensbotschaft, Kap.III)